Juhu, im UCI Smart City läuft Hulk uncut, da guck ich sowieso die meisten Filme 
Der Max Payne Trailer gefällt mir auch auf jedenfall, waren auch ein paar Szenen bei die man aus dem Spiel kennt. Aber ob sie die Story letztendlich gut umgesetzt haben, wird man wohl erst im fertigen Film sehen und das bezweifel ich grad noch ein bisschen. Und Marky Mark ist wirklich genial, besonders in "The Departed"

Der Max Payne Trailer gefällt mir auch auf jedenfall, waren auch ein paar Szenen bei die man aus dem Spiel kennt. Aber ob sie die Story letztendlich gut umgesetzt haben, wird man wohl erst im fertigen Film sehen und das bezweifel ich grad noch ein bisschen. Und Marky Mark ist wirklich genial, besonders in "The Departed"
1.Trailer zu 24 -Der Film:
http://www.traileraddict.com/trailer/24-the-movie/trailer
24 The Movie? Ist das jetzt nur ne neue Serie oder wirklich ein Kinofilm?
Ich mein.. der kann ja nicht 24 Stunden lang sein und wenn er nur rund 90 Minuten lang ist wäre das ganze Konzept im Arsch.

Leute, Leute, ich hab fette Neuigkeiten, Im Trailer von T4 sieht man ja schon einen "neuen" Terminator, was laut dem Forum wo ich angemeldet bin, von vielen aber nur als redesignter T-1 angesehen wird, nämlich der am Ende, viele denken aber das sei ein T-100.
Und man sieht ausserdem eine riesige Klaue die nen Typen aus ner Lagerhalle zieht, irgendwas neues von den riesigen Panzer (Fan- und Franchiseausdruck: Ground HK):

Und wo son Typ annem Geländer hochkrabelt, sieht man megakurz von nahem und recht lang von weitem, DAS:

Ladies and Gentleman: Der T-600.
Tierischer Brocken und laut Stan Winston (R.I.P.) gute 2, 40 m gross
Und man sieht ausserdem eine riesige Klaue die nen Typen aus ner Lagerhalle zieht, irgendwas neues von den riesigen Panzer (Fan- und Franchiseausdruck: Ground HK):

Und wo son Typ annem Geländer hochkrabelt, sieht man megakurz von nahem und recht lang von weitem, DAS:

Ladies and Gentleman: Der T-600.
Tierischer Brocken und laut Stan Winston (R.I.P.) gute 2, 40 m gross

naja, da T4 ja in der Zukunft spielt und da krieg ist, müssen sich die ganzen terminatoren ja nciht tarnen, sieht man ja auch zur genüge in den vorherigen filmen, dass da dutzende endoskelette rumlaufen.
also mit den ganzen model namen kenn ich mich eh nicht aus irgendwie is Arnie doch ein T-800 und Modell T101 oder sowas oder? aber der T-600 sieht geil aus, bin echt tierisch gespannt auf diesen film.
also mit den ganzen model namen kenn ich mich eh nicht aus irgendwie is Arnie doch ein T-800 und Modell T101 oder sowas oder? aber der T-600 sieht geil aus, bin echt tierisch gespannt auf diesen film.
BTW:
Hier mal die neuen FSK siegel!

Die Siegel dürfen nicht nur als Aufkleber auf der Folie aufgebracht sein, sondern müssen fester Bestandteil der Verpackung sein, srpch: gedruckt.
Hier ist mal die offizielle Meldung, wer sie noch nicht kennt.
Wie vom Bundestag mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU beschlossen, tritt in Deutschland am 1. Juni 2008 ein erweiteres Jugendschutzgesetz in Kraft [...]. Die Opposition aus den Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat dagegen gestimmt.
Begründet wird die Gesetzesänderung explizit mit den "tragischen Ereignissen[n] in Emsdetten im November 2006" und hat eine Evaluation des Jugendschutzgesetzes und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (beide 2003) des Hans-Bredow-Instituts zur Grundlage.
Für diese erste Novellierung hat man sich, so die SPD Fraktion, "die Punkte herausgegriffen [...], die sich unproblematisch realisieren ließen" - aus diesem Grund wurden auch die Testkäufe, die vor allem Ursula von der Leyen sehr am Herzen lagen wieder gestrichen - und vieles, vor allem der Onlinebereich, noch außen vor gelassen. Die Fraktion der CDU/CSU betont auch, dass diese Änderung erst ein Zwischenschritt sei und es sicherlich noch zu weiteren notwendigen Anpassungen kommen wird.
Die Änderungen im Einzelnen
1. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert.
2. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert.
3. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle werden gesetzlich festgeschrieben.
Die neu geregelten Größen der Kennzeichen der FSK und USK sollen "so groß sein, dass sie dem Verkaufspersonal und auch den Eltern ins Auge springen." Aus diesem Grund ist eine deutlich größere Fläche jetzt vorgeschrieben und auch eine Platzierung auf der Vorderseite der Medien Pflicht. Bisher war die Altersfreigabe in Deutschland fast ausschließlich auf der Rückseite zu sehen.
Die Größe des FSK-Siegels auf DVD-Covern wird ab dem 01.09.2008 ein Ausmaß von 1200 Quadratmillimetern einnehmen müssen, dies entspricht einer umgerechneten Größe von 3,5 x 3,5 Zentimetern. Das Siegel ist links unten auf der Vorderseite des DVD-Covern fest anzubringen. Weiterhin ist eine Kennzeichnung auf der DVD selbst in der Größe von 250 Quadratmillimetern (entspricht etwa 1,5 x 1,5 Zentimeter) festgelegt worden.
Jedem, der Wert auf ein ansprechendes Coverartwork legt, dürfte auffallen, dass diese Kennzeichnung für den DVD-Sammler ein Schlag ins Gesicht ist. Dabei ist zu bezweifeln, dass diese Maßnahme überhaupt sinnvoll ist, wenn weiterhin flächendeckend ein Verkauf von Filmen an Jugendliche ohne Altersverifizierung praktiziert wird.
Zwei pikante Fakten am Rande:
1. Solche Pflichtkennzeichnungen gibt es, in wesentlich dezenterer Form, auch auf DVDs aus Großbritannien. Dort nimmt das Freigabesiegel aber eine wesentlich kleinere Fläche ein und ist demnach nicht so störend. Nichtsdestotrotz ist die eigentliche Freigabezahl immer noch größer als sie es ab 01.09.2008 in Deutschland sein wird, da in dem deutschen FSK-Siegel noch ein ganzer "Roman" uninteressanter Fakten mit enthalten ist.
2. Wirklich bedenkliche Filme, die nicht einmal die "KJ"-Freigabe (ehem. "Freigegeben ab 18 Jahren") erhalten und somit nur das SPIO-Logo tragen, sind von dieser Kennzeichnungsvergrößerung nicht betroffen und weiterhin nur mit einem sehr kleinen Siegel ausgestattet.
Die FSK selbst nahm Stellung zum Gesetzesentwurf, als dieser noch nicht einmal beschlossen war, und aus ihrer Reaktion ist eine klar ablehnende Haltung gegenüber der Kennzeichnungsänderung zu erkennen:
Der Entwurf sieht vor, die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu verändern und bundesgesetzlich festzuschreiben. Aus Sicht der FSK hat sich die derzeitige Kennzeichnungspraxis für den Bildträgerbereich bewährt, sie wird sorgfältig gehandhabt und ist ein wirksames Mittel zur Kenntlichmachung der Altersfreigaben.
Eine aktuelle, repräsentative Onlineuntersuchung der GfK (Januar 2008) zeigt, dass medienbewusste Eltern sich durch die Alterskennzeichen in der jetzigen Form zufriedenstellend und vollständig informiert fühlen. Größe und Position des Kennzeichens auf dem Bildträger und auf der Rückseite der Bildträgerhülle liefern alle notwendigen Informationen über die Freigabe. Um eine noch bessere Lesbarkeit der Kennzeichen zu erreichen, wäre – unter Beigehaltung der jetzigen Größe - eine Umgestaltung hilfreich, die die entsprechenden Alterszahlen vergrößert. Entsprechende Vorschläge stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne vor.
Die im Entwurf vorgesehene Vergrößerung der Kennzeichen zur Altersfreigabe auf Bildträgern entbehrt mit Blick auf einen effektiven Jugendschutz sowie auf den Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 12 und 14 JuSchG jeglicher Grundlage. Durch die vorgesehene Platzierung des Kennzeichens mit einer Fläche von 1200 Quadratmillimeter (ist gleich 3,5 x 3,5 cm) auf der Frontseite der Hülle unten links würde das Artwork des Covers völlig zerstört werden.
Durch den Neuregelungsvorschlag entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die Information über die Altersfreigabe im Focus steht - um eine Abgabe an Kinder und Jugendliche zu vermeiden, für die ein entsprechender Bildträger nicht freigegeben ist -, vielmehr drängt sich geradezu der Vergleich mit den Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln auf. Die Information zur Altersfreigabe auf Bildträgern ist aber keinesfalls mit der unbestrittenen Gesundheitsschädlichkeit von Zigaretten vergleichbar. Eine solche symbolische Gleichbehandlung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln und den Alterskennzeichen auf Bildträgern erachten wir mit Blick darauf, dass die Videobranche sich seit 1985 flächendeckend und verantwortungsbewusst dem Prinzip der Freiwilligen Selbstkontrolle und dem entsprechenden Jugendschutz verpflichtet sieht als unbillig und unverhältnismäßig.
Gerade in den unteren Freigabekategorien (FSK o.A, FSK 6 und FSK 12) haben die Altersfreigaben im Bereich Video einen Orientierungscharakter für Eltern, welche Inhalte für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend sein könnten. Die effektive Einhaltung dieser Freigaben liegt aber in der Sphäre der Eltern oder anderer Erwachsener, die die Inhalte den Kindern und Jugendlichen zugänglich machen. Nicht also der Zugang zu den Inhalten ist in diesem Bereich von der Regulierung erfasst, sondern die Abgabe der Bildträger (bei Verkauf und Verleih).
Im Video- und DVD- Bereich besteht außerdem keinerlei Aufmerksamkeits- und Orientierungskonkurrenz durch die PEGI Klassifizierungen wie im Spielebereich. Die Übertragung eines im Spielebereich möglicherweise vorliegenden Problems auf die Videowirtschaft, nämlich gegebenenfalls die Schwierigkeit für den Nutzer, zwischen hoheitlichem Jugendschutzkennzeichen und Kennzeichen des PEGI Systems zu differenzieren, halten wir für nicht sachgerecht.
Die zur Zeit geltenden Kennzeichen für Bildträger mit Filmen (DVD) sind sowohl auf der Hülle wie auf dem Bildträger selbst gut erkennbar und deutlich lesbar. Anhaltspunkte, dass die derzeit bestehenden Kennzeichen auf Bildträgern mit Filmen schlecht lesbar sind oder nicht wahrgenommen werden, liegen uns nicht vor. Wir raten außerdem dringend davon ab, die Größe der Alterskennzeichnungen bundesgesetzlich zu normieren. Die derzeitige Regelung in Art. 4 der Vereinbarung der Länder über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 JuSchG, die gleichzeitig mit dem JuSchG am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, funktioniert einwandfrei. Außerdem bietet sie die Möglichkeit zeitnah und sachgerecht, z. B. durch Genehmigung von Sonderkennzeichnungen, mit praktischen Anforderungen umzugehen, die sich gelegentlich aus produktionsbedingten Besonderheiten ergeben können.
Zur effektiveren Umsetzung des Jugendschutzes befürwortet die FSK die Einführung optisch-akustischer Signale in den Kassensystemen bei Videohandel und –verleih, die beim einscannen mit einem Signal darauf hinweisen, dass bei der Abgabe des Films an den Käufer das Alter überprüft werden muss.
(Quelle: spio.de)
Abschließend noch der genaue Gesetzestext:
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. Die oberste Landesbehörde kann
1. Näheres über Inhalt, Größe, Form, Farbe und Anbringung der Zeichen anordnen und
2. Ausnahmen für die Anbringung auf dem Bildträger oder der Hülle genehmigen.
Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.
Hier mal die neuen FSK siegel!

Die Siegel dürfen nicht nur als Aufkleber auf der Folie aufgebracht sein, sondern müssen fester Bestandteil der Verpackung sein, srpch: gedruckt.
Hier ist mal die offizielle Meldung, wer sie noch nicht kennt.
Wie vom Bundestag mit der Mehrheit von SPD und CDU/CSU beschlossen, tritt in Deutschland am 1. Juni 2008 ein erweiteres Jugendschutzgesetz in Kraft [...]. Die Opposition aus den Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat dagegen gestimmt.
Begründet wird die Gesetzesänderung explizit mit den "tragischen Ereignissen[n] in Emsdetten im November 2006" und hat eine Evaluation des Jugendschutzgesetzes und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (beide 2003) des Hans-Bredow-Instituts zur Grundlage.
Für diese erste Novellierung hat man sich, so die SPD Fraktion, "die Punkte herausgegriffen [...], die sich unproblematisch realisieren ließen" - aus diesem Grund wurden auch die Testkäufe, die vor allem Ursula von der Leyen sehr am Herzen lagen wieder gestrichen - und vieles, vor allem der Onlinebereich, noch außen vor gelassen. Die Fraktion der CDU/CSU betont auch, dass diese Änderung erst ein Zwischenschritt sei und es sicherlich noch zu weiteren notwendigen Anpassungen kommen wird.
Die Änderungen im Einzelnen
1. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert.
2. Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert.
3. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle werden gesetzlich festgeschrieben.
Die neu geregelten Größen der Kennzeichen der FSK und USK sollen "so groß sein, dass sie dem Verkaufspersonal und auch den Eltern ins Auge springen." Aus diesem Grund ist eine deutlich größere Fläche jetzt vorgeschrieben und auch eine Platzierung auf der Vorderseite der Medien Pflicht. Bisher war die Altersfreigabe in Deutschland fast ausschließlich auf der Rückseite zu sehen.
Die Größe des FSK-Siegels auf DVD-Covern wird ab dem 01.09.2008 ein Ausmaß von 1200 Quadratmillimetern einnehmen müssen, dies entspricht einer umgerechneten Größe von 3,5 x 3,5 Zentimetern. Das Siegel ist links unten auf der Vorderseite des DVD-Covern fest anzubringen. Weiterhin ist eine Kennzeichnung auf der DVD selbst in der Größe von 250 Quadratmillimetern (entspricht etwa 1,5 x 1,5 Zentimeter) festgelegt worden.
Jedem, der Wert auf ein ansprechendes Coverartwork legt, dürfte auffallen, dass diese Kennzeichnung für den DVD-Sammler ein Schlag ins Gesicht ist. Dabei ist zu bezweifeln, dass diese Maßnahme überhaupt sinnvoll ist, wenn weiterhin flächendeckend ein Verkauf von Filmen an Jugendliche ohne Altersverifizierung praktiziert wird.
Zwei pikante Fakten am Rande:
1. Solche Pflichtkennzeichnungen gibt es, in wesentlich dezenterer Form, auch auf DVDs aus Großbritannien. Dort nimmt das Freigabesiegel aber eine wesentlich kleinere Fläche ein und ist demnach nicht so störend. Nichtsdestotrotz ist die eigentliche Freigabezahl immer noch größer als sie es ab 01.09.2008 in Deutschland sein wird, da in dem deutschen FSK-Siegel noch ein ganzer "Roman" uninteressanter Fakten mit enthalten ist.
2. Wirklich bedenkliche Filme, die nicht einmal die "KJ"-Freigabe (ehem. "Freigegeben ab 18 Jahren") erhalten und somit nur das SPIO-Logo tragen, sind von dieser Kennzeichnungsvergrößerung nicht betroffen und weiterhin nur mit einem sehr kleinen Siegel ausgestattet.
Die FSK selbst nahm Stellung zum Gesetzesentwurf, als dieser noch nicht einmal beschlossen war, und aus ihrer Reaktion ist eine klar ablehnende Haltung gegenüber der Kennzeichnungsänderung zu erkennen:
Der Entwurf sieht vor, die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu verändern und bundesgesetzlich festzuschreiben. Aus Sicht der FSK hat sich die derzeitige Kennzeichnungspraxis für den Bildträgerbereich bewährt, sie wird sorgfältig gehandhabt und ist ein wirksames Mittel zur Kenntlichmachung der Altersfreigaben.
Eine aktuelle, repräsentative Onlineuntersuchung der GfK (Januar 2008) zeigt, dass medienbewusste Eltern sich durch die Alterskennzeichen in der jetzigen Form zufriedenstellend und vollständig informiert fühlen. Größe und Position des Kennzeichens auf dem Bildträger und auf der Rückseite der Bildträgerhülle liefern alle notwendigen Informationen über die Freigabe. Um eine noch bessere Lesbarkeit der Kennzeichen zu erreichen, wäre – unter Beigehaltung der jetzigen Größe - eine Umgestaltung hilfreich, die die entsprechenden Alterszahlen vergrößert. Entsprechende Vorschläge stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne vor.
Die im Entwurf vorgesehene Vergrößerung der Kennzeichen zur Altersfreigabe auf Bildträgern entbehrt mit Blick auf einen effektiven Jugendschutz sowie auf den Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 12 und 14 JuSchG jeglicher Grundlage. Durch die vorgesehene Platzierung des Kennzeichens mit einer Fläche von 1200 Quadratmillimeter (ist gleich 3,5 x 3,5 cm) auf der Frontseite der Hülle unten links würde das Artwork des Covers völlig zerstört werden.
Durch den Neuregelungsvorschlag entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die Information über die Altersfreigabe im Focus steht - um eine Abgabe an Kinder und Jugendliche zu vermeiden, für die ein entsprechender Bildträger nicht freigegeben ist -, vielmehr drängt sich geradezu der Vergleich mit den Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln auf. Die Information zur Altersfreigabe auf Bildträgern ist aber keinesfalls mit der unbestrittenen Gesundheitsschädlichkeit von Zigaretten vergleichbar. Eine solche symbolische Gleichbehandlung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln und den Alterskennzeichen auf Bildträgern erachten wir mit Blick darauf, dass die Videobranche sich seit 1985 flächendeckend und verantwortungsbewusst dem Prinzip der Freiwilligen Selbstkontrolle und dem entsprechenden Jugendschutz verpflichtet sieht als unbillig und unverhältnismäßig.
Gerade in den unteren Freigabekategorien (FSK o.A, FSK 6 und FSK 12) haben die Altersfreigaben im Bereich Video einen Orientierungscharakter für Eltern, welche Inhalte für Kinder und Jugendliche beeinträchtigend sein könnten. Die effektive Einhaltung dieser Freigaben liegt aber in der Sphäre der Eltern oder anderer Erwachsener, die die Inhalte den Kindern und Jugendlichen zugänglich machen. Nicht also der Zugang zu den Inhalten ist in diesem Bereich von der Regulierung erfasst, sondern die Abgabe der Bildträger (bei Verkauf und Verleih).
Im Video- und DVD- Bereich besteht außerdem keinerlei Aufmerksamkeits- und Orientierungskonkurrenz durch die PEGI Klassifizierungen wie im Spielebereich. Die Übertragung eines im Spielebereich möglicherweise vorliegenden Problems auf die Videowirtschaft, nämlich gegebenenfalls die Schwierigkeit für den Nutzer, zwischen hoheitlichem Jugendschutzkennzeichen und Kennzeichen des PEGI Systems zu differenzieren, halten wir für nicht sachgerecht.
Die zur Zeit geltenden Kennzeichen für Bildträger mit Filmen (DVD) sind sowohl auf der Hülle wie auf dem Bildträger selbst gut erkennbar und deutlich lesbar. Anhaltspunkte, dass die derzeit bestehenden Kennzeichen auf Bildträgern mit Filmen schlecht lesbar sind oder nicht wahrgenommen werden, liegen uns nicht vor. Wir raten außerdem dringend davon ab, die Größe der Alterskennzeichnungen bundesgesetzlich zu normieren. Die derzeitige Regelung in Art. 4 der Vereinbarung der Länder über die Freigabe und Kennzeichnung von Filmen und mit Filmen programmierten Bildträgern nach § 14 Abs. 6 JuSchG, die gleichzeitig mit dem JuSchG am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, funktioniert einwandfrei. Außerdem bietet sie die Möglichkeit zeitnah und sachgerecht, z. B. durch Genehmigung von Sonderkennzeichnungen, mit praktischen Anforderungen umzugehen, die sich gelegentlich aus produktionsbedingten Besonderheiten ergeben können.
Zur effektiveren Umsetzung des Jugendschutzes befürwortet die FSK die Einführung optisch-akustischer Signale in den Kassensystemen bei Videohandel und –verleih, die beim einscannen mit einem Signal darauf hinweisen, dass bei der Abgabe des Films an den Käufer das Alter überprüft werden muss.
(Quelle: spio.de)
Abschließend noch der genaue Gesetzestext:
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
(2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen. Die oberste Landesbehörde kann
1. Näheres über Inhalt, Größe, Form, Farbe und Anbringung der Zeichen anordnen und
2. Ausnahmen für die Anbringung auf dem Bildträger oder der Hülle genehmigen.
Anbieter von Telemedien, die Filme, Film- und Spielprogramme verbreiten, müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung in ihrem Angebot deutlich hinweisen.
ja, find auch dass es aussieht als hätte er ncoh was an, aber vllt sind das ja die reste der gummihaut, die nach beschuss halt kaputtgegangen sind und nur ncoh in fetzen an ihm hängen
Genau das dachte ich mir auch und ja, ihr habt recht:
Kyle sagte das die leicht zu identifizieren sind, aber auch das die jede Menge Firepower hätten

Kommt wohl hin.
Denn so wie´s scheint, hält McG Wort und macht eine Art Neuanfang wie Nolan mit Batman und haut viele neue Ideen rein und lässt es aber wirklich langsam aber sicher auf T1 auflaufen, mit dennoch alten, bekannten Elementen und weiter hinaus, also den Sieg der Menschheit (oder Skynet?!
) 
Also ich bin ja eigentlich echt ein großer befürworter der ganzen Remakes, da viele Filme früher einfach schlecht gemacht waren, besonders Horrorfilme, echt nur lächerlich wenn man sich die dinger heute anschaut, aber ich verstehe es nicht, wenn man einen Film wie Robocop remaken will. Der Film benötigt keine topeffekte von heute. Das was er brauchte funktionierte auch damals schon und damit ist es ein Topfilm geworden, darum verstehe ich nicht, warum man den Film remaken will. Besser kann er kaum werden und Robocop sollte sich auch nicht verändern, nicht das er nachher rennen kann wie in der Zeichentrickserie....
Punisher kann ich mich nach wie vor nicht mit dem neuen Darsteller anfreunden, aber was solls
und der neue Trailer zu Resident Evil Degeneration ist einfach der Hammer
Punisher kann ich mich nach wie vor nicht mit dem neuen Darsteller anfreunden, aber was solls
und der neue Trailer zu Resident Evil Degeneration ist einfach der Hammer
jo, find auch, dass Robocop absolut kein remake nötig hat, die filme sind einfach geil, auch heute ncoh, aber remakes kommen ja zu hauf in letzter zeit, so nach dem motto: oh, der film war damals sehr erfolgreich, den legen wir neu auf, dann machen wir sicherlich auch wieder viel kohle damit.
und den neuen darstelle vom Punisher mag ich auch noch nicht so, er gefällt mir irgendwie gar nicht, für mich ist und bleibt Thomas Jane die ideal besetzung.
und zu RE Degeneration: einfach nur geil, auf den film freu ich mich tierisch, sieht geil aus und (zumindest im Trailer) is soagr die musik aus dem zweiten spiel dabei. ich hoffe der film kommt auch noch in diesem jahr zu uns auf DVD.
und den neuen darstelle vom Punisher mag ich auch noch nicht so, er gefällt mir irgendwie gar nicht, für mich ist und bleibt Thomas Jane die ideal besetzung.
und zu RE Degeneration: einfach nur geil, auf den film freu ich mich tierisch, sieht geil aus und (zumindest im Trailer) is soagr die musik aus dem zweiten spiel dabei. ich hoffe der film kommt auch noch in diesem jahr zu uns auf DVD.








