Schweiz Beschlagnahme
Hier ist mal ein kleiner Artikel f?r alle die die sich was auf die Schweiz einbilden und sich immer freuen weil sie Filme und Spiele uncut und legal bekommen...
Es sah so aus das sich ein DVD Fan (wohnhaft in der Schweiz) DVDs aus dem Ausland bestellte (Diverse Horror-, Splatter- und Kannibalenfilme).
Das Paket wurde am Zoll ge?ffnet unter anderem wurden Filme wie Cannibal Holocaust beschlagnahmt, etliche andere Filme wurden mit dem Index abgeglichen... Alle legalen filme durfte der K?ufer mitnehmen...
Der staunte auch nicht schlecht als 2 Tage sp?ter die Polizei vor der T?r stand. Diese wollten Einsicht in die DVD Sammlung haben, und verglichen in stundenlanger Arbeit die DVDs ab, wobei ca. 10 beschlagnahmte Filme eingezogen wurden, und weitere ca. 30 Filme zur Einsicht und ?berpr?fung mitgenommen wurden. Darunter etliche Zombie Titel, sowie Filme die h?tten namentlich und inhaltlich auf massive Gewaltdarstellung hinweisen k?nnen.
Gepr?fte und f?r legal eingestufte Filme d?rfen wieder abgeholt werden, aber f?r die beschlagnahmten Filme wird sich der junge Mann zu verantworten haben, Strafantrag wurde bislang nicht gestellt...
Tja, sieht schlecht aus f?r CH, das endet bald genau wie bei uns...
Daf?r verantwortlich ist folgender Absatz:
Gewaltdarstellungen
1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenst?nde oder Vorf?hrungen, die, ohne schutzw?rdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewaltt?tigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare W?rde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einf?hrt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, ?berl?sst oder zug?nglich macht, wird mit Gef?ngnis oder mit Busse bestraft.
1bis Mit Gef?ngnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenst?nde oder Vorf?hrungen nach Absatz 1, soweit sie Gewaltt?tigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich ?ber elektronische Mittel oder sonstwie beschafft oder besitzt.2 Die Gegenst?nde werden eingezogen.22
3 Handelt der T?ter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Gef?ngnis und Busse.
Es sah so aus das sich ein DVD Fan (wohnhaft in der Schweiz) DVDs aus dem Ausland bestellte (Diverse Horror-, Splatter- und Kannibalenfilme).
Das Paket wurde am Zoll ge?ffnet unter anderem wurden Filme wie Cannibal Holocaust beschlagnahmt, etliche andere Filme wurden mit dem Index abgeglichen... Alle legalen filme durfte der K?ufer mitnehmen...
Der staunte auch nicht schlecht als 2 Tage sp?ter die Polizei vor der T?r stand. Diese wollten Einsicht in die DVD Sammlung haben, und verglichen in stundenlanger Arbeit die DVDs ab, wobei ca. 10 beschlagnahmte Filme eingezogen wurden, und weitere ca. 30 Filme zur Einsicht und ?berpr?fung mitgenommen wurden. Darunter etliche Zombie Titel, sowie Filme die h?tten namentlich und inhaltlich auf massive Gewaltdarstellung hinweisen k?nnen.
Gepr?fte und f?r legal eingestufte Filme d?rfen wieder abgeholt werden, aber f?r die beschlagnahmten Filme wird sich der junge Mann zu verantworten haben, Strafantrag wurde bislang nicht gestellt...
Tja, sieht schlecht aus f?r CH, das endet bald genau wie bei uns...
Daf?r verantwortlich ist folgender Absatz:
Gewaltdarstellungen
1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenst?nde oder Vorf?hrungen, die, ohne schutzw?rdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewaltt?tigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare W?rde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einf?hrt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, ?berl?sst oder zug?nglich macht, wird mit Gef?ngnis oder mit Busse bestraft.
1bis Mit Gef?ngnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenst?nde oder Vorf?hrungen nach Absatz 1, soweit sie Gewaltt?tigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich ?ber elektronische Mittel oder sonstwie beschafft oder besitzt.2 Die Gegenst?nde werden eingezogen.22
3 Handelt der T?ter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Gef?ngnis und Busse.
Quoted
Original von Onkelpsycho
Quoted
Original von Takeda
da die schweiz nicht zur EU geh?rt, wird es nat?rlich am Zoll ?berpr?ft bzw. du musst angeben was drin ist.
Jaja klar... Aber ich dachte in der Schweiz verh?lt sich das mit Jugendschutz und dem thema anders... Wohl doch nicht...
DITO, dachte auch die nehmens --- ?hm irgendwie leichter...

Das hat nix mit Jugendschutz zu tun. Dies d?rfte eher der Gewaltverherrlichungsparagraph der Schweizer Gesetzgebung sein, ?hnlich dem ?131 StGB bei uns. Den gibt's sicher so ?hnlich noch in einigen L?ndern.
There is no knowledge that is not power.
Es gibt kein Wissen, welches nicht auch Macht bedeutet.
No hay conocimiento que no sea poder.
Il nâ??y a pas de savoir qui nâ??ait pas de pouvoir.
Não há conhecimento, que não seja poder.
Es gibt kein Wissen, welches nicht auch Macht bedeutet.
No hay conocimiento que no sea poder.
Il nâ??y a pas de savoir qui nâ??ait pas de pouvoir.
Não há conhecimento, que não seja poder.
RE: Schweiz Beschlagnahme
Quoted
Original von Onkelpsycho
Der staunte auch nicht schlecht als 2 Tage sp?ter die Polizei vor der T?r stand. Diese wollten Einsicht in die DVD Sammlung haben, und verglichen in stundenlanger Arbeit die DVDs ab, wobei ca. 10 beschlagnahmte Filme eingezogen wurden, und weitere ca. 30 Filme zur Einsicht und ?berpr?fung mitgenommen wurden.
Haben die sich extra nen Durchsuchungsbefehl geholt oder was, ich h?tte die ja nie rein gelassen um zu gucken.
Daran sieht man manchmal das die Polizei echt nix zu tun hat oder eher die wichtigen sachen nicht tut
Quoted
Original von Euscorpius
der Gewaltparagraph ist nur so hoch weil es so doofe N?sse gibt wie NeoNa...!
Aber klar schieben die das auf die Filme und Games logo wie soll es sonst Funzen?!....
Der Staat ist Rechtsradikal eingestellt typisch!
Nee, das liegt daran das es allgemein so doofe N?sse gibt wie den Vogel aus Erfurt und einige andere Schulmassaker Sympathisanten.
Und wenn die Polizei dann nach hause geht zu denen, dann finden sie "nat?rlich" gleich Ballerspiele, Horrorfilme oder sonst irgendwas wo sie dann ordentlich denunzieren k?nnen...
Nochmal zum Thema: Keine ahnung ob die n Durchsuchungsbefehl hatten, aber wenn sie Verdacht auf gewaltverherrlichende DVDs haben und dann einen Verdacht auf Handel rein interpretieren, wirds wohl klappen mit sonem Wisch...
Also in Deutschland darf man so filme haben, sobald man der Eigent?mer ist, ist alles egal. Dann h?tten die Leute ja genauso gut willk?rlich in irgendwelche WOhnungen gehen k?nnen und den "Unschuldigen" die MK-Games klauen k?nnen. Die Bullerei hat einmal auf Verdacht von wegen massiven Diebstahl bei mir die Spiele konfisziert
die konnten nat?rlich keine geklauten Spiele feststellen, weil die Spiele ja net geklaut waren :baffled darunter waren auchn paar MK's, da het keiner was gesagt.
die konnten nat?rlich keine geklauten Spiele feststellen, weil die Spiele ja net geklaut waren :baffled darunter waren auchn paar MK's, da het keiner was gesagt.
Quoted
Original von Sub-Ciro
Also in Deutschland darf man so filme haben, sobald man der Eigent?mer ist, ist alles egal. Dann h?tten die Leute ja genauso gut willk?rlich in irgendwelche WOhnungen gehen k?nnen und den "Unschuldigen" die MK-Games klauen k?nnen. Die Bullerei hat einmal auf Verdacht von wegen massiven Diebstahl bei mir die Spiele konfisziertdie konnten nat?rlich keine geklauten Spiele feststellen, weil die Spiele ja net geklaut waren :baffled darunter waren auchn paar MK's, da het keiner was gesagt.
Von wegen die MK Teile z.B. die Beschlagnahmt gewesen sind, h?tte mann abgeben m?ssen, sollen da der Besitz somit auch strafbar ist, das gleiche gilkt f?r alles Beschlagnahmte.

In Deutschland verh?lt sich das so: Ist ein Spiel indiziert, darf es unter der LAdentheke an ?ber 18j?hrige verkauft werden, darf aber nicht mehr ausliegen oder beworben werden. Ist ein SPiel beschlagnahmt darf es garnicht mehr verkauft werden, der Verkauf ist strafbar, der Besitz ist legal, aber teorethisch ist schon der Verleih an Dritte strafbar. Also normalerweise darf man diese Filme haben, allerdings wird sich die Polizei nicht lumpen lassen diese Filme mitzunehmen, wenn ein Handel damit vermutet wird. Ich sags ganz offen: Wenn die Polizei zu mir kommen w?rde, w?rden sie die DVDs auch einkassieren, denn bei meinen Mengen w?rde man einen Handel damit vermuten K?NNEN, und weil ich teilweise auch viele beschlagnahmte Filme hab w?re das schon nicht so toll wenn die eingezogen werden. Auf jeden Fall hat die Polizei das Recht Sachen einzuziehen wenn sie drauf stossen, soviel steht fest...






, jetzt gehts genauso los wie bei uns... 


