[MULTI] Boom der Gewaltspiele
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Jack Thompson ...signiert GTA-Spiel
Ausgerechnet Jack Thomson, der sich in der Vergangenheit großspurig gegen GTA-Spiele auflehnte, gab nach einer Podiumsdiskussion in Philadelphia einem jungen Mann (siehe Bild) eine Unterschrift auf das Cover von Playstation 2-Spiel Grand Theft Auto 3. Der Autogrammjäger versteigert nun seine Trophäe bei eBay, allerdings zu einem nicht gerade geringen Preis von 4000 US-Dollar. Die eBay-Aktion findet ihr unter diesem Link:
http://cgi.ebay.com/Grand-Theft-Auto-III-Signed-By-Jack-Th..
Jack Thomson, von Beruf Rechtsanwalt, ging vor einigen Monaten noch gegen die GTA-Entwickler Rockstar Games vor. Er wollte stets beweisen, dass es zwischen Gewalttaten und GTA-Spielen Verbindungen gibt; er arrangierte sogar mehrere Klagen gegen den Entwickler - seit 2003 wohlgemerkt. Im April 2007 gehen Jack Thomson und Rockstar Games aber einen anderen Weg: sie haben sich geeinigt, nie wieder gegenseitig Klagen in die Wege zu leiten. Und jetzt das Autogramm auf einem GTA-Cover - ist Herr Thomson etwa Fan der Serie geworden?
Gamezone
Ausgerechnet Jack Thomson, der sich in der Vergangenheit großspurig gegen GTA-Spiele auflehnte, gab nach einer Podiumsdiskussion in Philadelphia einem jungen Mann (siehe Bild) eine Unterschrift auf das Cover von Playstation 2-Spiel Grand Theft Auto 3. Der Autogrammjäger versteigert nun seine Trophäe bei eBay, allerdings zu einem nicht gerade geringen Preis von 4000 US-Dollar. Die eBay-Aktion findet ihr unter diesem Link:
http://cgi.ebay.com/Grand-Theft-Auto-III-Signed-By-Jack-Th..
Jack Thomson, von Beruf Rechtsanwalt, ging vor einigen Monaten noch gegen die GTA-Entwickler Rockstar Games vor. Er wollte stets beweisen, dass es zwischen Gewalttaten und GTA-Spielen Verbindungen gibt; er arrangierte sogar mehrere Klagen gegen den Entwickler - seit 2003 wohlgemerkt. Im April 2007 gehen Jack Thomson und Rockstar Games aber einen anderen Weg: sie haben sich geeinigt, nie wieder gegenseitig Klagen in die Wege zu leiten. Und jetzt das Autogramm auf einem GTA-Cover - ist Herr Thomson etwa Fan der Serie geworden?
Gamezone
Wos? Was isn jetzt los?
Ein Anti-Killerspiel-Fasho legt die Streitigkeiten bei und signiert sogar ein Spiel?
Leider fehlt mir da gerade der Blick fürs positive.. ich mein.. hat Rockstar dem Typen jetzt Geld zugesteckt? Das würde ja dann garnichts ändern, es müsste jemand ernsthaft seine Meinung ändern. Ich hab bei dem nicht das Gefühl, schließlich hat er erst geklagt und jetzt signiert er das verhasste Spiel.
Auch wenn ich vielleicht sollte, sehe ich keinen Sieg für uns darin.
Ein Anti-Killerspiel-Fasho legt die Streitigkeiten bei und signiert sogar ein Spiel?
Leider fehlt mir da gerade der Blick fürs positive.. ich mein.. hat Rockstar dem Typen jetzt Geld zugesteckt? Das würde ja dann garnichts ändern, es müsste jemand ernsthaft seine Meinung ändern. Ich hab bei dem nicht das Gefühl, schließlich hat er erst geklagt und jetzt signiert er das verhasste Spiel.
Auch wenn ich vielleicht sollte, sehe ich keinen Sieg für uns darin.

PC- und Videospiele - Fungieren erneut als Sündenbock
Was seinerzeit Rockmusik und Horrorfilme waren, übernehmen nun PC- und Videospiele - die Rolle des Sündenbocks.
Da dieses und nächstes Jahr wieder einige Kommunal- und Landtagswahlen ins Haus stehen, wollen sich diverse Politiker in einem guten und volksnahen Licht präsentieren. So auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger. Die Ursachen für die zunehmende Jugendkriminaltität sucht er kurzerhand im Fernsehen: »Es gibt Programme, die in einigen Sendern verstärkt kommen, von denen ich erhebliche Gefahren für die Erziehung der Jugend ausgehen sehe … Bei der Qualität haben wir leider eine Zunahme von gewaltgeneigten bewegten Bildern im Fernsehen.«
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte sogar noch einen drauf und bezeichnete in einem NTV-Interview PC- und Videospiele als "Gift" für Kinder und Jugendliche. »Kinder lernen weder Sozialverhalten noch bewegen sie sich, wenn sie vor diesen Teilen sitzen, sondern werden zugeschüttet«, so Zypries.
Quelle: Gamestar.de
Was seinerzeit Rockmusik und Horrorfilme waren, übernehmen nun PC- und Videospiele - die Rolle des Sündenbocks.
Da dieses und nächstes Jahr wieder einige Kommunal- und Landtagswahlen ins Haus stehen, wollen sich diverse Politiker in einem guten und volksnahen Licht präsentieren. So auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger. Die Ursachen für die zunehmende Jugendkriminaltität sucht er kurzerhand im Fernsehen: »Es gibt Programme, die in einigen Sendern verstärkt kommen, von denen ich erhebliche Gefahren für die Erziehung der Jugend ausgehen sehe … Bei der Qualität haben wir leider eine Zunahme von gewaltgeneigten bewegten Bildern im Fernsehen.«
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte sogar noch einen drauf und bezeichnete in einem NTV-Interview PC- und Videospiele als "Gift" für Kinder und Jugendliche. »Kinder lernen weder Sozialverhalten noch bewegen sie sich, wenn sie vor diesen Teilen sitzen, sondern werden zugeschüttet«, so Zypries.
Quelle: Gamestar.de
Ein pfarrer sagt warum gewaltatetige games und prugeleien wichtig fuer jugendliche sind
der pfarrer gefaelt mir:
http://www.focus.de/digital/games/comput…html#box_commen
http://www.focus.de/digital/games/comput…html#box_commen
USA: Debatte um zusätzliche Videospiel-Abgaben
Derzeit ist in den USA eine Diskussion zum Thema Videospiel-Abgaben entfacht. Mehrere Initiativen fördern solche Abgaben, so zum Beispiel der demokratische Senator von Wisconsin, Jon Erpenbach. Er schlägt eine einprozentige Abgabe auf elektronischer Geräte und Unterhaltungssoftware vor. Mit den Einnahmen will er das Jugend-Strafvollzugssystem erneuern. Auch in New Mexico ist das Thema extra Abgaben auf Videospiele im Gespräch. Die Umweltschutzallianz "Leave no Child Inside" ist für diese Zusatzsteuer. Sie will damit Aktionen finanzieren, die die (oft übergewichtigen) Kinder und Jugendlichen wieder aus den Häusern locken sollen. Im Repräsentantenhaus von New Mexico liegt bereits ein Gesetzesvorschlag der demokratischen Politikerin Gail Chasey vor, um die Abgabe durchzusetzen.
Heftigen Gegenwind gibt es von Seiten der Gamer und der Videospiel-Experten. Auch republikanische Abgeordnete sind gegen eine zusätzliche Videospiel-Abgabe, da es keinen Zusammenhang zwischen dem Jungend-Strafvollzug und der Unterhaltungselektronik gäbe. Michael Gallagher, Präsident des US-Branchenverbandes ESA (Entertainment Software Association) sagt, dass diese Zusatzsteuer das schnelle Wachstum der Industrie gefährden könnte. Auch die Behauptung, dass sich Jugendliche mit der Abgabe selbst helfen würden sei falsch. Laut Gallagher sind im Jahr 2007 92 Prozent der der amerikanischen Käufer von Computerspielen und 80 Prozent der amerikanischen Käufer von Konsolenspielen über 18 und somit keine Jugendlichen mehr gewesen.
Derzeit ist in den USA eine Diskussion zum Thema Videospiel-Abgaben entfacht. Mehrere Initiativen fördern solche Abgaben, so zum Beispiel der demokratische Senator von Wisconsin, Jon Erpenbach. Er schlägt eine einprozentige Abgabe auf elektronischer Geräte und Unterhaltungssoftware vor. Mit den Einnahmen will er das Jugend-Strafvollzugssystem erneuern. Auch in New Mexico ist das Thema extra Abgaben auf Videospiele im Gespräch. Die Umweltschutzallianz "Leave no Child Inside" ist für diese Zusatzsteuer. Sie will damit Aktionen finanzieren, die die (oft übergewichtigen) Kinder und Jugendlichen wieder aus den Häusern locken sollen. Im Repräsentantenhaus von New Mexico liegt bereits ein Gesetzesvorschlag der demokratischen Politikerin Gail Chasey vor, um die Abgabe durchzusetzen.
Heftigen Gegenwind gibt es von Seiten der Gamer und der Videospiel-Experten. Auch republikanische Abgeordnete sind gegen eine zusätzliche Videospiel-Abgabe, da es keinen Zusammenhang zwischen dem Jungend-Strafvollzug und der Unterhaltungselektronik gäbe. Michael Gallagher, Präsident des US-Branchenverbandes ESA (Entertainment Software Association) sagt, dass diese Zusatzsteuer das schnelle Wachstum der Industrie gefährden könnte. Auch die Behauptung, dass sich Jugendliche mit der Abgabe selbst helfen würden sei falsch. Laut Gallagher sind im Jahr 2007 92 Prozent der der amerikanischen Käufer von Computerspielen und 80 Prozent der amerikanischen Käufer von Konsolenspielen über 18 und somit keine Jugendlichen mehr gewesen.
BPjM erweitert Katalog der Indizierungsgründe
Nachdem die Bundesregierung bereits länger eine Verschärfung des Jugendschutzgsetzes hinsichtlich der Indizierung jugendgefährdender Medien plante (wir berichteten), hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Ihrer Internetseite nun neue Indizierungskriterien bekannt gemacht. (Direkt-Link zum Katalog)
Konzentrierte man sich in einem Indizierungsverfahren bisher vor allem auf die eigentlichen Gewaltdarstellungen, sollen Medien zukünftig genauer anhand folgender sechs Kriterien überprüft werden:
1. Unsittlichkeit
Der recht weite Begriff der "Unittlichkeit" wird von der Rechtsprechung als Eignung, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen definiert, was insbesondere dann gegeben sein soll, wenn die Darstellungen die Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen, oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen.
Nach der bisherigen Praxis der BPjM wurde eine sittliche Gefährdung auch dann angenommen, "wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den [...] Normen der Erziehung wesentlich abweicht."
2. Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen
Dieser Punkt stand bereits bisher immer im Zentrum der meisten Indizierungsverfahren und wird von der BPjM vor allem unter dem Aspekt geprüft, ob die Gewalt das mediale Geschehen prägt, wobei der Kontext zu beachten ist, und ob die Gewalt selbstzweckhaft dargestellt oder legitimiert und gerechtfertigt wird.
3. Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie
Laut den Anmerkungen der BPjM zu den neuen Kriterien und ihrer ständigen Spruchpraxis soll unter "Verherrlichung der NS-Ideologie" vor allem ein Werben "für den Nationalsozialismus, dessen Rassenlehre, autoritäres Führerprinzip, Volkserziehungsprogramm, Kriegsbereitschaft und Kriegsführung" verstanden werden.
4. Diskriminierung von Menschen
Hierunter fallen nach der BPjM vor allem "solche Darstellungen, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben."
5. Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum
Dieser Indizierungsgrund ist gegeben, "wenn die angeblich positiven Wirkungen des Drogenkonsums auf die Erfahrungswelt von Jugendlichen herausgestellt werden und gleichzeitig die damit verbundenen negativen Folgen, wie z.B. Gesundheitsschäden durch Abhängigkeit, bewusst oder unbewusst ausgeblendet werden."
6. Schwere Jugendgefährdung
Wie bisher stellt natürlich auch eine schwere Jugendgefährdung nach § 15 Abs. 1 JuSchG einen Indizierungsgrund dar.
Bewertung
Einerseits lässt sich feststellen, dass sich die erweiterten Indizierungsgründe stark an der bisherigen Praxis der BPjM orientieren. Dass es hierdurch zu einer drastischen Zunahme von Indizierungen kommt ist daher eher unwahrscheinlich.
Dennoch stösst der neue Indizierungskatalog auf Kritik (näher hierzu der verlinkte Artikel auf Golem.de), vor allem das Kriterium der Unsittlichkeit wird hierbei für zu weit und ungenau gehalten, zumal die Prüfungsgremien von FSK und USK (die eine Freigabe ja nur dann vergeben können wenn aus ihrer Sicht kein Indizierungsgrund vorliegt) fortan nicht nur die Intensität der Gewalt beurteilen, sondern das Medium auch ethisch bewerten müssen. Trotz der umfangreichen Rechtsprechung und Spruchpraxis der BPjM bleibt das Kriterium "Unsittlichkeit" ein höchst subjektives Merkmal. Es bleibt daher abzuwarten wie sich diese erweiterten Indizierungsgründe auf die Arbeit von FSK, USK und BPjM auswirken werden.
Naja, da freuen wir uns auf viele schöne neue indizierungen...
Nachdem die Bundesregierung bereits länger eine Verschärfung des Jugendschutzgsetzes hinsichtlich der Indizierung jugendgefährdender Medien plante (wir berichteten), hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf Ihrer Internetseite nun neue Indizierungskriterien bekannt gemacht. (Direkt-Link zum Katalog)
Konzentrierte man sich in einem Indizierungsverfahren bisher vor allem auf die eigentlichen Gewaltdarstellungen, sollen Medien zukünftig genauer anhand folgender sechs Kriterien überprüft werden:
1. Unsittlichkeit
Der recht weite Begriff der "Unittlichkeit" wird von der Rechtsprechung als Eignung, in sexueller Hinsicht das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich zu verletzen definiert, was insbesondere dann gegeben sein soll, wenn die Darstellungen die Promiskuität, Gruppensex oder Prostitution verherrlichen, die Frauen und auch Männer als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte erscheinen lassen, oder aus anderen Gründen als entwürdigend erscheinen.
Nach der bisherigen Praxis der BPjM wurde eine sittliche Gefährdung auch dann angenommen, "wenn zu befürchten ist, dass durch den Konsum des Mediums das sittliche Verhalten des Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder Handeln von den [...] Normen der Erziehung wesentlich abweicht."
2. Verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung durch Gewaltdarstellungen
Dieser Punkt stand bereits bisher immer im Zentrum der meisten Indizierungsverfahren und wird von der BPjM vor allem unter dem Aspekt geprüft, ob die Gewalt das mediale Geschehen prägt, wobei der Kontext zu beachten ist, und ob die Gewalt selbstzweckhaft dargestellt oder legitimiert und gerechtfertigt wird.
3. Anreizen zum Rassenhass, Verherrlichung der NS-Ideologie
Laut den Anmerkungen der BPjM zu den neuen Kriterien und ihrer ständigen Spruchpraxis soll unter "Verherrlichung der NS-Ideologie" vor allem ein Werben "für den Nationalsozialismus, dessen Rassenlehre, autoritäres Führerprinzip, Volkserziehungsprogramm, Kriegsbereitschaft und Kriegsführung" verstanden werden.
4. Diskriminierung von Menschen
Hierunter fallen nach der BPjM vor allem "solche Darstellungen, die die Diskriminierung von Frauen, Homosexuellen, extrem übergewichtigen, kleinwüchsigen oder behinderten Menschen zum Inhalt haben."
5. Verherrlichung / Verharmlosung von Drogenkonsum
Dieser Indizierungsgrund ist gegeben, "wenn die angeblich positiven Wirkungen des Drogenkonsums auf die Erfahrungswelt von Jugendlichen herausgestellt werden und gleichzeitig die damit verbundenen negativen Folgen, wie z.B. Gesundheitsschäden durch Abhängigkeit, bewusst oder unbewusst ausgeblendet werden."
6. Schwere Jugendgefährdung
Wie bisher stellt natürlich auch eine schwere Jugendgefährdung nach § 15 Abs. 1 JuSchG einen Indizierungsgrund dar.
Bewertung
Einerseits lässt sich feststellen, dass sich die erweiterten Indizierungsgründe stark an der bisherigen Praxis der BPjM orientieren. Dass es hierdurch zu einer drastischen Zunahme von Indizierungen kommt ist daher eher unwahrscheinlich.
Dennoch stösst der neue Indizierungskatalog auf Kritik (näher hierzu der verlinkte Artikel auf Golem.de), vor allem das Kriterium der Unsittlichkeit wird hierbei für zu weit und ungenau gehalten, zumal die Prüfungsgremien von FSK und USK (die eine Freigabe ja nur dann vergeben können wenn aus ihrer Sicht kein Indizierungsgrund vorliegt) fortan nicht nur die Intensität der Gewalt beurteilen, sondern das Medium auch ethisch bewerten müssen. Trotz der umfangreichen Rechtsprechung und Spruchpraxis der BPjM bleibt das Kriterium "Unsittlichkeit" ein höchst subjektives Merkmal. Es bleibt daher abzuwarten wie sich diese erweiterten Indizierungsgründe auf die Arbeit von FSK, USK und BPjM auswirken werden.
Naja, da freuen wir uns auf viele schöne neue indizierungen...
meine fresse, die sind doch bekloppt. diese scheiße mit jugendgefährdung oder ob dieses und jenes einen negativen einfluss auf jugendliche hat usw. was zum teufel soll diese scheiße? wenn ein spiel ab 18 ist, dann ist es eh ncih fürjugendliche gedacht sondenr für erwacshene, immer dieser verfluchte scheiß, ich kanns bald nciht mehr hören.
in filmen ist sowas meist kein allzu großes problem, aber in spielen schon, wieso? ok, man spiel selöber könnte man sagen, aber was ist, wenn man spielt und in einer zwischensequenz ist was mit huren oder drogen usw? da spielt man nicht, sondern guckt zu. und wenn man in einem game stoned is und dadurch unverwundbar ist, heißt das, dass jugendliche denken drogen sind gut, aber wenn das in einem film so ist, kümmerts kein schwein...
in filmen ist sowas meist kein allzu großes problem, aber in spielen schon, wieso? ok, man spiel selöber könnte man sagen, aber was ist, wenn man spielt und in einer zwischensequenz ist was mit huren oder drogen usw? da spielt man nicht, sondern guckt zu. und wenn man in einem game stoned is und dadurch unverwundbar ist, heißt das, dass jugendliche denken drogen sind gut, aber wenn das in einem film so ist, kümmerts kein schwein...
Dark Sector in Australien verboten
Nachdem wir bereits im letzten Jahr darüber berichtet haben, dass Soldier of Fortune 3 in Australien keine Freigabe in der ungekürzten Fassung bekommen hat, hat es nun ein weiteres Spiel erwischt: Der brutale Science-Fiction Shooter Dark Sector.
Da es in Australien keine 18er Freigabe für Videospiele gibt, muss ein Game die Richtlinien für ein MA15+ Rating erfüllen. Dark Sector erfüllt aufgrund seiner Gewaltdarstellung nicht diese Richtlinien und wird von daher in seiner unzensierten Fassung in Australien sofort verboten.
Warum es in Down Under zu dem Verbot kam, wird aus der Begründung der australischen Freigabestelle OLFC ersichtlich:
"The finishing moves and most violent game play includes decapitation, dismemberment of limbs accompanied by large blood spurts, neck breaking spurts, neck breaking twists and exploded bodies with post-action twitching body parts. These moves are relatively easy to accomplish and once the player has mastered the moves and is able to get close to his foes, these violent moves can be executed," the OFLC's ruling said.
"Successfully shooting an opponent results in the depiction of blood spray. When Hayden cuts off his opponent's limb with the glaive, large amounts of blood spray forth from the stump and the injured person screams in agony which increases the impact."
Im April soll Dark Sector auch in Deutschland über OkaySoft erscheinen.
Army of Two - Wohl keine Veröffentlichung über Deutschland
Bereits im Oktober 2007 haben wir darüber berichtet, dass dem Game Army of Two von der USK die Freigabe verweigert wurde ( Newsbeitrag). Wie berichtet ging EA Games gegen die damalige Prüfentscheidung der USK in Revision um doch noch eine Kennzeichnung zu erwirken. Jetzt liegt die endgültige Entscheidung der USK vor.
Auch beim zweiten Anlauf hatte man keinen Erfolg und man verweigerte der Söldner-Action Army of Two auch dieses Mal die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe". Damit dürfte eine Veröffentlichung der unzensierten Fassung für Deutschland wohl ausgeschlossen sein.
Somit bleibt dem geneigten Gamer wiedermals nur den Umweg über den Import des Videospiels.
Quelle: schnittberichte.com
Nachdem wir bereits im letzten Jahr darüber berichtet haben, dass Soldier of Fortune 3 in Australien keine Freigabe in der ungekürzten Fassung bekommen hat, hat es nun ein weiteres Spiel erwischt: Der brutale Science-Fiction Shooter Dark Sector.
Da es in Australien keine 18er Freigabe für Videospiele gibt, muss ein Game die Richtlinien für ein MA15+ Rating erfüllen. Dark Sector erfüllt aufgrund seiner Gewaltdarstellung nicht diese Richtlinien und wird von daher in seiner unzensierten Fassung in Australien sofort verboten.
Warum es in Down Under zu dem Verbot kam, wird aus der Begründung der australischen Freigabestelle OLFC ersichtlich:
"The finishing moves and most violent game play includes decapitation, dismemberment of limbs accompanied by large blood spurts, neck breaking spurts, neck breaking twists and exploded bodies with post-action twitching body parts. These moves are relatively easy to accomplish and once the player has mastered the moves and is able to get close to his foes, these violent moves can be executed," the OFLC's ruling said.
"Successfully shooting an opponent results in the depiction of blood spray. When Hayden cuts off his opponent's limb with the glaive, large amounts of blood spray forth from the stump and the injured person screams in agony which increases the impact."
Im April soll Dark Sector auch in Deutschland über OkaySoft erscheinen.
Army of Two - Wohl keine Veröffentlichung über Deutschland
Bereits im Oktober 2007 haben wir darüber berichtet, dass dem Game Army of Two von der USK die Freigabe verweigert wurde ( Newsbeitrag). Wie berichtet ging EA Games gegen die damalige Prüfentscheidung der USK in Revision um doch noch eine Kennzeichnung zu erwirken. Jetzt liegt die endgültige Entscheidung der USK vor.
Auch beim zweiten Anlauf hatte man keinen Erfolg und man verweigerte der Söldner-Action Army of Two auch dieses Mal die Kennzeichnung "keine Jugendfreigabe". Damit dürfte eine Veröffentlichung der unzensierten Fassung für Deutschland wohl ausgeschlossen sein.
Somit bleibt dem geneigten Gamer wiedermals nur den Umweg über den Import des Videospiels.
Quelle: schnittberichte.com
Jo, ich empfehle DIESES Spiel hier... Das ist komplett gewaltfrei. Sowas werden wir in ein paar Jahren im wunderschönen 3D Stil wieder spielen, wenn das so weitergeht. Ein spiel bei dem man nicht sterben kann, wo man auf der Suche nach Geschenken und Lutschern ist, und wenn man jemand im Spie ltrifft ist das kein Gegner sondern ein Kind, dem man freudig bei einer Umwarmung sagt das man es lieb hat...
Gut zu wissen das Spiele schon immer eine gute Story hatten und auch ohne Gewalt auskamen...
Gut zu wissen das Spiele schon immer eine gute Story hatten und auch ohne Gewalt auskamen...
Für Dark Sector wird übrigens eine intressante Werbung geschaltet. Das Spiel wird uncut in Deutschland kommen, allerdings ohne USK.
Das Game wird zur Zeit mit "Dark Sector - ab 28.03. im Handel - nur für kurze Zeit" beworben... Spassig...
Hoffentlich krieg ich zum 28. März meine PS3, dann ist Dark Sector schonmal n potenzieller Kandidat... Aber ic hdenke das man über Ösiland auch dran kommt, auch für längere Zeit...
Das Game wird zur Zeit mit "Dark Sector - ab 28.03. im Handel - nur für kurze Zeit" beworben... Spassig...

Hoffentlich krieg ich zum 28. März meine PS3, dann ist Dark Sector schonmal n potenzieller Kandidat... Aber ic hdenke das man über Ösiland auch dran kommt, auch für längere Zeit...
Der Experte spricht: Jack Thompson über den Amoklauf
Am 14.02., also vor nicht einmal einer Woche, hat das Thema Amokläufe an Bildungseinrichtungen ein neues trauriges Kapitel bekommen. Dort hat der Student Steven Kazmierczak sechs Menschen getötet und viele weitere verletzt. Dies bildet gleichzeitig Jack Thompsons neue Plattform.
Gegenüber dem Sender Fox News sprach sich der Anwalt erneut gegen Computerspiele aus. Diesmal hat er nicht sein heimliches Steckenpferd und Lieblingsopfer "GTA" angeführt, sondern hat "Counter-Strike" hervorgeholt und vor der medialen Vermottung bewahrt. Komischerweise brauchte Thompson für seine Aussage nicht einmal einen abschließenden Fahndungsbericht, der den Studenten als Videospieler ausweist - er weiß es wahrscheinlich einfach.
Auf die Frage, warum der Student ausgerastet sei, obwohl er gar nicht den Stereotyp eines Amokläufers entspreche, entgegnete Thompson: "Wenn man mit dem Spielen gewalthaltiger Spiele beginnt, ist es wahrscheinlicher, das Verhalten in den Spielen zu imitieren." Ok, noch Fragen?
Quelle: giga.de
Am 14.02., also vor nicht einmal einer Woche, hat das Thema Amokläufe an Bildungseinrichtungen ein neues trauriges Kapitel bekommen. Dort hat der Student Steven Kazmierczak sechs Menschen getötet und viele weitere verletzt. Dies bildet gleichzeitig Jack Thompsons neue Plattform.
Gegenüber dem Sender Fox News sprach sich der Anwalt erneut gegen Computerspiele aus. Diesmal hat er nicht sein heimliches Steckenpferd und Lieblingsopfer "GTA" angeführt, sondern hat "Counter-Strike" hervorgeholt und vor der medialen Vermottung bewahrt. Komischerweise brauchte Thompson für seine Aussage nicht einmal einen abschließenden Fahndungsbericht, der den Studenten als Videospieler ausweist - er weiß es wahrscheinlich einfach.
Auf die Frage, warum der Student ausgerastet sei, obwohl er gar nicht den Stereotyp eines Amokläufers entspreche, entgegnete Thompson: "Wenn man mit dem Spielen gewalthaltiger Spiele beginnt, ist es wahrscheinlicher, das Verhalten in den Spielen zu imitieren." Ok, noch Fragen?
Quelle: giga.de
Condemned nach §131 StGB beschlagnahmt
Der 3D-Actionshooter Condemned: Criminal Origins hatte es aufgrund seines Gewaltgrades nicht einfach in Deutschland. Nach Freigabeproblemen mit der USK, welche dem Spiel in der XBox 360-Version die Freigabe verweigerte, erschien das Spiel für die X-Box nicht in Deutschland. Die PC-Variante wurde allerdings in der UK- bzw. EU-Fassung in die deutschen Geschäfte gestellt. Im April 2006 hat die Bundesprüfstelle Condemned: Criminal Origins auf den Index setzen lassen. Allerdings nur auf Liste A.
Gut 2 Jahre nach der Indizierung folgt nun die Beschlagnahme des Spiels. Denn wie jetzt im Cinfacts zu lesen ist, hat ein bayrisches Gericht das Spiel aufgrund seiner Gewaltdarstellung nach §131 StGB beschlagnahmen lassen. Betroffen von der Beschlagnahme sind sowohl die PC als auch die XBox 360-Variante. Der Vetrieb des Games steht nun in Deutschland unter Strafe.
Nach Dead Rising ist Condemned: Criminal Origins nun das zweite Videospiel, welches innerhalb von 6 Monaten beschlagnahmt wurde.
Der 3D-Actionshooter Condemned: Criminal Origins hatte es aufgrund seines Gewaltgrades nicht einfach in Deutschland. Nach Freigabeproblemen mit der USK, welche dem Spiel in der XBox 360-Version die Freigabe verweigerte, erschien das Spiel für die X-Box nicht in Deutschland. Die PC-Variante wurde allerdings in der UK- bzw. EU-Fassung in die deutschen Geschäfte gestellt. Im April 2006 hat die Bundesprüfstelle Condemned: Criminal Origins auf den Index setzen lassen. Allerdings nur auf Liste A.
Gut 2 Jahre nach der Indizierung folgt nun die Beschlagnahme des Spiels. Denn wie jetzt im Cinfacts zu lesen ist, hat ein bayrisches Gericht das Spiel aufgrund seiner Gewaltdarstellung nach §131 StGB beschlagnahmen lassen. Betroffen von der Beschlagnahme sind sowohl die PC als auch die XBox 360-Variante. Der Vetrieb des Games steht nun in Deutschland unter Strafe.
Nach Dead Rising ist Condemned: Criminal Origins nun das zweite Videospiel, welches innerhalb von 6 Monaten beschlagnahmt wurde.
Gaming Is Not A Crime!
22.02.2008 Die Bundesregierung plant Verbot von Computerspielen Jetzt handeln!
Immer häufiger kommt es auch durch eine immer populistischer werdende Berichterstattung zu einer bedenklichen Meinungsbildung, vor allem auch in der Politik.
Der Kern der zu hinterfragenden Berichterstattungen ist sehr gut in folgendem Videozusammenschnitt zu sehen: Video
Daraus resultierende Folgen sind unter anderem:
Im Dezember 2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, Computer- und Videospiele mit „besonders gewalthaltigen Szenen“ automatisch zu verbieten. Das Gesetz soll vom Bundestag bis zum Sommer 2008 verabschiedet werden. Für Euch Gamer wird dieses Gesetz eine Menge ändern: Andere entscheiden künftig, welche Spiele Ihr spielen dürft. Das wollen wir nicht zulassen! Wir wehren uns dagegen!
Das ist deine Chance die Politik zu beeinflussen und mitzubestimmen! Nimm Dir nur ein paar Minuten Zeit und stehe für deine Meinung ein.
Lasst die Community mit einer unüberhörbaren Stimme sprechen und handelt jetzt!!!
Darum geht´s
1. Was plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung will für das Verbot das Jugendschutzgesetz ändern. Dazu müssen der Bundestag und der Bundesrat Ja sagen. Bis zum Sommer sollen die Abstimmungen über die Bühne gegangen sein. Mit den Änderungen möchte die Bundesregierung die Kriterien für ein Verbot von Computerspielen erweitern. Das wird sich massiv auf die Spielkultur in Deutschland auswirken. Auch Spiele, die bisher problemlos gespielt werden durften, werden künftig damit verboten. Das gesamte Bewertungssystem von Computer- und Videospielen wird damit durcheinander gebracht.
2. Wie sieht denn die Realität aus?
Computerspiele sind nicht die Ursache für Jugendgewalt! Alle bisherigen Untersuchungen auf diesem Gebiet haben das bewiesen. Spiele ohne Jugendfreigabe gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen! Diese Meinung unterstützen alle. Gewalthaltige Computerspiele aber grundsätzlich zu verbieten ist absurd – schließlich werden entsprechende Bücher und Filme auch nicht verboten. Dies spiegelt auch die widersprüchlichen Aussagen der Politiker wider. Deutschland verfügt im weltweiten Vergleich über den strengsten Jugendschutz. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht passenden Spielen zu schützen. Wieder einmal fällt der Politik nichts anderes ein, als bestimmte Spiele zu verbieten zu wollen. So werden populistische Forderungen durchgesetzt. Das Problem der Jugendgewalt wird damit aber nicht gelöst. Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Kreativwirtschaft in Deutschland. Sogar die Politik fördert den Deutschen Entwicklerpreis für Computerspiele. Auf der anderen Seite bekämpft sie die gesamte Community.
3. Was könnt Ihr tun?
Werdet aktiv in der Debatte! Redet mit Euren Freunden, Bekannten und Gamer-Freunden über die anstehende Problematik! Protestiert bei dem Bundestagsabgeordneten aus Eurem Wahlkreis. Denn die Abgeordneten entscheiden über das Verbot. Euren Abgeordneten und seine Adresse findet Ihr unter www.bundestag.de oder besser unter www.abgeordnetenwatch.de. Auch Eure Freunde sollen sich bei den Abgeordneten melden. Schreibt Leserbriefe an Eure Tageszeitung. Postet in allen bekannten Internetforen zu diesem Thema Eure Meinung und gründet Initiativen gegen diesen Kontroll-Wahn! Dabei könnt Ihr Unterschriften sammeln und diese ebenfalls an Euren Abgeordneten schicken.
Gaming Is Not A Crime!
http://www.gamingisnotacrime.de/
22.02.2008 Die Bundesregierung plant Verbot von Computerspielen Jetzt handeln!
Immer häufiger kommt es auch durch eine immer populistischer werdende Berichterstattung zu einer bedenklichen Meinungsbildung, vor allem auch in der Politik.
Der Kern der zu hinterfragenden Berichterstattungen ist sehr gut in folgendem Videozusammenschnitt zu sehen: Video
Daraus resultierende Folgen sind unter anderem:
Im Dezember 2007 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, Computer- und Videospiele mit „besonders gewalthaltigen Szenen“ automatisch zu verbieten. Das Gesetz soll vom Bundestag bis zum Sommer 2008 verabschiedet werden. Für Euch Gamer wird dieses Gesetz eine Menge ändern: Andere entscheiden künftig, welche Spiele Ihr spielen dürft. Das wollen wir nicht zulassen! Wir wehren uns dagegen!
Das ist deine Chance die Politik zu beeinflussen und mitzubestimmen! Nimm Dir nur ein paar Minuten Zeit und stehe für deine Meinung ein.
Lasst die Community mit einer unüberhörbaren Stimme sprechen und handelt jetzt!!!
Darum geht´s
1. Was plant die Bundesregierung?
Die Bundesregierung will für das Verbot das Jugendschutzgesetz ändern. Dazu müssen der Bundestag und der Bundesrat Ja sagen. Bis zum Sommer sollen die Abstimmungen über die Bühne gegangen sein. Mit den Änderungen möchte die Bundesregierung die Kriterien für ein Verbot von Computerspielen erweitern. Das wird sich massiv auf die Spielkultur in Deutschland auswirken. Auch Spiele, die bisher problemlos gespielt werden durften, werden künftig damit verboten. Das gesamte Bewertungssystem von Computer- und Videospielen wird damit durcheinander gebracht.
2. Wie sieht denn die Realität aus?
Computerspiele sind nicht die Ursache für Jugendgewalt! Alle bisherigen Untersuchungen auf diesem Gebiet haben das bewiesen. Spiele ohne Jugendfreigabe gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen! Diese Meinung unterstützen alle. Gewalthaltige Computerspiele aber grundsätzlich zu verbieten ist absurd – schließlich werden entsprechende Bücher und Filme auch nicht verboten. Dies spiegelt auch die widersprüchlichen Aussagen der Politiker wider. Deutschland verfügt im weltweiten Vergleich über den strengsten Jugendschutz. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten sind ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht passenden Spielen zu schützen. Wieder einmal fällt der Politik nichts anderes ein, als bestimmte Spiele zu verbieten zu wollen. So werden populistische Forderungen durchgesetzt. Das Problem der Jugendgewalt wird damit aber nicht gelöst. Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Kreativwirtschaft in Deutschland. Sogar die Politik fördert den Deutschen Entwicklerpreis für Computerspiele. Auf der anderen Seite bekämpft sie die gesamte Community.
3. Was könnt Ihr tun?
Werdet aktiv in der Debatte! Redet mit Euren Freunden, Bekannten und Gamer-Freunden über die anstehende Problematik! Protestiert bei dem Bundestagsabgeordneten aus Eurem Wahlkreis. Denn die Abgeordneten entscheiden über das Verbot. Euren Abgeordneten und seine Adresse findet Ihr unter www.bundestag.de oder besser unter www.abgeordnetenwatch.de. Auch Eure Freunde sollen sich bei den Abgeordneten melden. Schreibt Leserbriefe an Eure Tageszeitung. Postet in allen bekannten Internetforen zu diesem Thema Eure Meinung und gründet Initiativen gegen diesen Kontroll-Wahn! Dabei könnt Ihr Unterschriften sammeln und diese ebenfalls an Euren Abgeordneten schicken.
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Condemned - Gründe für die Beschlagnahme
Nachdem wir bereits vor einigen Tagen über die vollkommen überraschende Beschlagnahme des Actionshooters Condemned berichtet haben, wurden im Forum von Cinefacts jetzt die Gründe bekannt gegeben, weshalb das zuständige Gericht das Spiel am 08. Februar 2008 hat nach §131 StGB beschlagnahmen lassen.
War bisher nur zu lesen, dass ein bayrisches Gericht die Beschlagnahme veranlasst hat, ist es nun bekannt, dass sich das Amtsgericht München dafür verantwortlich zeigt. Da der Vertrieb Sega, bis auf eine Pressestelle in München keinen Sitz in Deutschland hat, findet eine Ermittlung gegen Unbekannt statt.
Beschlagnahmt wurde Condemned wegen unmenschlicher und grausamer Gewaltdarstellung, der Glorifizierung von Selbstjustiz und Gewaltanwendung. Außerdem wegen der Unvereinbarkeit der Spielinhalte mit den geltenden Normen eines geregelten Zusammenlebens.
quelle: schnittberichte.com











