MK Beschlagnahme in D aufgehoben.

  • Zitat

    Original von ssub-zzero
    JA die Konsolen stehen mit dabei...



    Nein, tun sie nicht. Jedenfalls nicht in der Liste. Sie stehen nur dabei wenn einige Versionen des Spiels von der Indizierung nicht betroffen sind, sollte kein System dabeistehn bezieht sich die Indizierung so oder so auf alle Versionen die erschienen sind...

  • Naja fast... Arcade Mashines sind eigentlich frei, es sind nur Geldspielautomaten ab 18 freigegeben...


    Selbst in den USA ist das so, das z.b. in Vegas die einarmigen Banditen erst ab 21 frei sind w?hrend es eine Spielhalle f?r Kids gibt, wo MK steht, das heisst das liegt also am Jugendschutzgesetz das MK dort fre ist. In D w?re wohl ok wenn ein Automat in einer Spielhalle ab 18 steht, allerdings weiss ich nicht wie es sich mit Werbung verh?lt, ob der Automat ?ffentlich stehen darf. MK2 und 3 darf es zumindest nicht...

  • Hey


    Ich glaube:


    Ist das alter in solchen Spielhallen wo eben MK, Tekken und shootergames stehen (ARCADE), nicht strikt ab 18 angegeben??
    Oo...
    Ich glaube wenn ein Spiel wie MK in einer Spielhalle ?ffentlich steht und es eine geschnittene Version ist, k?mmerts niemand wie alt er ist!
    und wenn,... Oo .. wer k?nnte dem was sagen?


    Der Besitzer der damit sein Brot verdient? :D


    wohl kaum!


    Wenn sie eine Version schneiden, sollen sie auch mit der Freigabe runter gehen! auf 16 max. Wenn nicht, sollen sie es gar nicht importieren oder Exportieren wie auch immer!!!!
    Genau gleich wie mit Filmen! Die Filme die im TV kommen und ab 16 sind, wo normaler weisse ab 18 sind, sind auch geschnitten und mit der Freigabe runtergegangen!



    Was ich mit dem sagen will ist: Ich finde es ein Witz das die Spielhallen ab 18 anschreiben obwohl manche Games geschnitten sind!
    also... :reiten

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    Einmal editiert, zuletzt von Euscorpius ()

  • Zitat

    Original von Euscorpius


    Ist das alter in solchen Spielhallen wo eben MK, Tekken und shootergames stehen (ARCADE), nicht strikt ab 18 angegeben??
    Oo...


    Ja, in Deutschland sind ?ffentliche Spielhallen nach ?6(1) JuSchG grunds?tzlich ab18, scheissegal was drin steht.

    There is no knowledge that is not power.
    Es gibt kein Wissen, welches nicht auch Macht bedeutet.
    No hay conocimiento que no sea poder.
    Il nâ??y a pas de savoir qui nâ??ait pas de pouvoir.
    Não há conhecimento, que não seja poder.

  • Hi, bin neu und ebenfalls Deutscher, weshalb ich doch mit einigem Am?sement feststellen muss, wie gerne die Indizierung und Beschlagnahme gleichgesetzt werden :)


    (1)Dabei handelt es sich n?mlich um zwei v?llig unterschiedliche Sachen, denn die Indizierung sorgt im Prinzip "nur" daf?r, dass ein Spiel aus den Regalen verschwindet und keine Werbung daf?r betrieben werden darf, allerdings darf es ganz legal unterm Ladentisch gegen Altersnachweis verkauft werden. Das eigentliche Problem an der Indizierung ist nat?rlich das Werbeverbot, was viele H?ndler dazu veranlasst indizierte Medien nicht in ihr Programm aufzunehmen, da kann dann aber direkt die BPJM nix f?r (obwohl nat?rlich im Prinzip das Ziel erreicht ist). Indizierte Spiele sind aber dennoch, auch ?ber Deutsche H?ndler, im Internet legal zu erwerben, meistens zwar durch erschwerte Versandbedingungen (PostIdent-Verfahren & eigenh?ndiges Einschreiben), aber es ist garnicht mehr soooo schwer an solche Sachen ranzukommen, wie vor 5-6 Jahren.


    (2)Bei einer Beschlagnahme sieht das Ganze schon anderst aus, eine Beschlagnahme ist erstmal nur durch ein Gericht zu erwirken und ein Verkauf von beschlagnahmten Medien ist illegal, der H?ndler w?rde sich strafbar machen. Ranzukommen in Deutschland ist dann eher schwer (wobei mir auch Internet-H?ndler bekannt sind, die z.B. "Manhunt" nach der Beschlagnahme immer noch f?hren). Es ist allerdings nicht verboten beschlagnahmte Medien zu besitzen oder zu erwerben, das Schlimmste was allerdings passieren kann, ist eigentlich das ein Import-Titel beim Zoll abgefangen wird (wenn es aus Nicht-Eu-L?ndern kommt), dann ist das hei?ersehnte (und bezahlte) Spiel idR weg.


    Wenn wir jetzt den Fall der Verj?hrung der Beschlagnahme bei MK1+2 haben, so ist der Verkauf zwar nichtmehr illegal, aber indiziert bleiben sie nach, wie vor.

  • Ich hab mich mit der Themenstellung auch schon einige Zeit besch?ftigt, das aber der Erwerb und verkauf von beschlagnahmten Medien straffrei bleiben soll kann ich nciht glauben. Deswegen sind diese ja beschlagnahmt.
    Wenn Manhunt aus Deutschland bezogen wird bekommt der Verk?ufer wie K?ufer eins auf den Deckel. Das der H?ndler davon mehr abbekommt ist klar, aber verboten bleibt verboten. Oder nicht?

    [CENTER]Drecks X-BOX360[/CENTER]
    [CENTER]Kein Teil von Resident Evil auf X-Box, aber Resident V auf X-Box360. [/CENTER]
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  • Der Verkauf ist illegal, der Besitz und Kauf (der ja dann meistens eh im Ausland statt findet, wo Deutsches Recht ja keine Anwendung findet ;)) ist legal. Ansonsten bin ich gerne bereit mich des Besitzes von Hundestein 4D, welches ich ?ber amazon.co.uk erworben habe, selber anzuzeigen *grins*


    Hierzu noch ein Auszug aus dem gemeinschaftsforum:




    *? 131 - Gewaltdarstellung


    (1) Wer Schriften (? 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewaltt?tigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewaltt?tigkeiten ausdr?ckt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenw?rde verletzenden Weise darstellt,


    1. verbreitet,


    2. ?ffentlich ausstellt, anschl?gt, vorf?hrt oder sonst zug?nglich macht,


    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, ?berl??t oder zug?nglich macht oder


    4. herstellt, bezieht, liefert, vorr?tig h?lt, anbietet, ank?ndigt, anpreist, einzuf?hren oder auszuf?hren unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene St?cke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu erm?glichen,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.


    (3) Die Abs?tze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung ?ber Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.


    :angel:

  • Hi,
    kann mir jemand verraten ob nun der 1, 2, 3, Ultimate 3 (Mega Drive) und der IV Teil (Playstation) nun nur noch indiziert oder doch noch beschlagnahmt sind in Deutschland?
    Zurzeit h?uft sich der Rausschmiss dieser Spiele, selbst bei Ab 18 Auktionsh?usern wie xjuggler oder roteerdbeere.de


    H?tte gedacht die w?ren nun aufgehoben Oo

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